Abstand Bahnsteig zu Gleis

  • Befindet sich zwischen zwei Gleisen ein Bahnsteig, so wird der Gleisabstand entsprechend vergrößert. Bei einseitig genutzten oder Gepäckbahnsteigen ist laut EBO ein Mindestabstand von 6 m vorgeschrieben, was einer Bahnsteigbreite von etwa 3 m entspricht. Beidseitig genutzte Bahnsteige erfordern einen Gleisabstand von mindestens 9 m; in verkehrsreichen Bahnhöfen sind bis zu 13 m üblich, was einer Bahnsteigbreite von etwa 10 m entspricht.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Gleisabstand

  • Bei U-bahn und strassenbahn kan das sehr unterschiedlich sein. Zum beispiel die gross und small profil U-bahn linien in Berlin.

    Am besten bauen sie das passend an die fahrzeuge.

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  • Der Text von Jonas.T [GER] bezieht sich auf die EBO, also auf die Eisenbahn. In der BOStrab im § 31 steht zu dem Thema nur:


    (5) Die Breite der Bahnsteige muß nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muß eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt.

    (6) Der waagerechte Abstand zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugfußboden oder Trittstufen muß möglichst klein sein; er darf im ungünstigsten Fall in der Türmitte 0,25 m nicht überschreiten.

    (7) Die Höhen von Bahnsteigoberflächen, Fahrzeugfußboden und Fahrzeugtrittstufen müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß die Fahrgäste bequem ein- und aussteigen können. Die Bahnsteigoberfläche soll nicht höher liegen als der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; sie muß rutschhemmend sein.

  • Jonas.T [GER] Ich meinte nicht den Abstand der Gleise, wenn ein Bahnsteig dazwischen ist, sondern der Abstand Gleis - Bahnsteigkante (welche demzufolge ca. 1,5 m sein müsste)

    ACMG Was wäre dann der Abstand der Bahnsteigkante bei der mitgelieferten Straßenbahn?

    "Ich kann, weil ich will, was ich muss!" - Kant

  • Ich baue gerade an einer Test-Map und will auch Haltestellen bauen. Wie nah muss die Bahnsteigkante vom der Gleismitte entfernt sein (Normalspur)?

    Er meint, welcher Abstand es von der Gleismitte bis zum Anfang des Bahnsteiges für dieses Gleis sein soll: Also sollte kein großer Spalt zwischen Zug und Bahn entstehen. Klick hier (Seite 8) Ich hoffe das ist nicht falsch, aber man findet wenig im Internet.

  • Was wäre dann der Abstand der Bahnsteigkante bei der mitgelieferten Straßenbahn?

    Ich zitiere nochmal:

    "(6) Der waagerechte Abstand zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugfußboden oder Trittstufen muß möglichst klein sein; er darf im ungünstigsten Fall in der Türmitte 0,25 m nicht überschreiten."

    Der Abstand zwischen dem Fahrzeugfußboden und der Bahnsteigkante darf also zwischen 0,00 m und 0,25 m liegen. Der Bahnsteig darf also maximal einen halben GT6N-Fußboden + 25 Zentimeter von der Gleismitte entfernt liegen. Du brauchst also das Maß für die Bahn (Google?).

    Klick hier (Seite 8) Ich hoffe das ist nicht falsch, aber man findet wenig im Internet.

    Das ist ebenfalls wieder auf die EBO bezogen. EBO = Eisenbahn.

  • Kann man das überhaupt direkt so sagen? Grundsätzlich hängt das doch von der Wagenkastenbreite ab wie weit der Bahnsteig von der Gleismitte entfernt ist, oder irre ich mich da?

  • Der GT6N ist 2,30 Meter breit. Der Fußboden geht "unter" der Tür durch. Also darf der Abstand zur Gleismitte laut BOStrab maximal bei 230/2 + 25 = 115 + 25 = 140 cm liegen. Ideal wäre jedoch ein Abstand von 115 oder weniger Zentimetern, weil dann der Abstand 0 ist oder die Bahnsteigkante unter dem Fahrzeug liegt.

  • Was würdest du ( Nutzer 5.158 ) in einer Kurfe empfehlen?

    Boaa ?/ ich hab keine Ahnung, baue meistens nur gerade Haltestellen :'D

    Ok, auch eine Möglichkeit :'D;)


    Kurze Zusammenfassung:


    - Ideal wäre jedoch ein Abstand von 115 oder weniger Zentimetern, weil dann der Abstand 0 ist oder die Bahnsteigkante unter dem Fahrzeug liegt.


    -Also wenn der Bahnsteig neben dem Fahrzeug liegen soll dann ungefähr (mind.) 120cm (1,2m) Abstand zur Gleismitte.

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