Kamerapositionen bearbeiten

  • Danke für die Antwort Marcel.

    Allerdings finde ich die Anpassung der (zumindest) Fahrerplatz-Perspektive als sehr wichtig, da ja viele mit unterschiedlichen Grafikauflösungen spielen.

    Dabei kann es vom Contentersteller her niemals die "richtige" Perspektive sein, da jeder andere Präferenzen in Punkto Sitzhöhe, FOV, etc. hat.


    Ich, zum Beispiel, habe gern den linken und den rechten Aussenspiegel im Blick, andere nur den Linken und wieder andere gar keinen...


    mfg

    Daniel

  • Klar. ;) Aber mit fortschreitender Entwicklung von LOTUS wird auch sicher der VR-Markt wachsen und so günstigere Lrodukte hervorbringen - da warte ich auch drauf. Und dann sind in einem solchen Fall schlicht solche Kameraprobleme gelöst. :) - dann guckt man halt tatsächlich in die Richtung des Spiegels und gut. ^^

  • #anschnallen ;)

    Ich fände eine anpassbare Kamera/Fahrerposition aber auch nicht ganz unsinnvoll.


    Und so nett das ja mit dem VR sein mag, das möchte/kann halt nicht jeder.

    Vor 10 Jahren meinte man auch Fernseher müssten alle 3D sein, Da gäbe es keinen Weg drum rum, das wird die Zukunft. Zu den High-End Grafikkarten gabs sogar davor schon Synchonisierte Shutterbrillen, GoPros konnten 3D Videos aufnehmen. Und, wo is 3D jetzt? Wer guckt Filme auf seinem TV jetzt mit 3D Brille? Stattdessen gucken wir lieber auf einen gekrümmten Ultrawide Monitor mit UHD Auflösung, oder einen OLED TV.

  • Auch die Voraussetzung des Besitzes bestimmter Technologien, um einen Dienst oder eine andere Technologie zu nutzen, sehe ich doch recht Grenzwertig.


    Beispiel: Ein bestimmter Arbeitgeber (aus der Zeitarbeitsbranche) setzt voraus, dass der Arbeitnehmer ein relativ aktuelles Smartphone besitzt, um über eine App die Arbeitszeitennachweise (Anfangs- und Endzeit, sowie Pausen) digital zu vermerken etc. Die App funktioniert aber ab einer bestimmten Version eines bestimmten Betriebssystems, ältere Geräte sind nicht kompatibel. Es kann ja Leute geben, die entweder kein Smartphone besitzen (möchten) oder ihr Gerät erst dann durch ein neues ersetzen, wenn das Alte nicht mehr funktioniert, wodurch sie ein als "veraltet" deklariertes Gerät nach wie vor benutzen, weil es seinen Zweck noch erfüllt.


    Diese Notwendigkeit wird im Vorfeld nicht eindeutig kommuniziert und erst im Bewerbungsgespräch erwähnt. Alternativen zur App sind nicht vorhanden, wer kein Smartphone besitzt oder ein älteres, nicht kompatibles Gerät besitzt kann dort nicht arbeiten. Darauf angesprochen sagt der Arbeitgeber nur "wir haben angenommen, dass heutzutage jeder ein aktuelles Smartphone besitzt und alternativen nicht nötig wären". Diese Denkweise ist meiner Meinung nach nicht nur kurzsichtig, sondern auch eindeutig diskriminierend, indem billigend in Kauf genommen wird, dass bestimmte Menschen von vorneherein ausgeschlossen werden, nicht etwa weil ihre Fähigkeiten den Anforderungen nicht genügen, sondern weil sie etwas nicht besitzen, was Marketing-Abteilungen diverser Technologieunternehmen den Leuten einreden wollen, deren Besitz wäre essentiell und fester Bestandteil des Lebens.

  • Nein, das natürlich nicht, ich habe nur ein etwas extremeres Beispiel gewählt, um zu zeigen, was passiert, wenn man voraussetzt, dass der Besitz bestimmter Konsumgüter eine Selbstverständlichkeit ist und man nicht daran denkt, dass es auch nicht zu unterschätzende Ausnahmen gibt und diese trotz denkbarer Alternativen von etwas ausgeschlossen werden.


    Hierbei wäre es der Besitz einer VR-Brille, was definitiv keine Selbstverständlichkeit ist, während es duchaus alternative Wege gibt, die Kameraposition in der Fahrerkabine zu verstellen, auch ohne den Besitz einer VR-Brille vorauzusetzen.

  • Moment, ich habe nie kategorisch ausgeschlossen, dass die Modifizierung der Kameraposition nicht sinnvoll sei, nur weil man per VR das Problem ansatzweise umgehen kann (auch da muss die Ausgangsansicht ja passen). Es ist lediglich eine geniale Möglichkeit, die Sichtsteuerung überflüssig zu machen, weil man - wie gesagt - einfach eben in den Spiegel schaut.


    Ansonsten kann ich Deinem Beispiel nur teilweise folgen. Klar könnte man die Bildschirmwiedergabe in LOTUS auch auf aufschließliches VR-Spielen umstellen. Macht aber keinen Sinn und aus dieser Sicht wird auch die Usability entwickelt.


    Wir diskriminieren im Prinzip aber auch alle die, die einen Rechner haben, der sich nicht für LOTUS eignet oder sogar gar keinen haben. Nur ersteren kann man durch effizientes Arbeiten der Software teilweise entgegen kommen. Zweiteren gar nicht.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 60 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 5
    Maximale Dateigröße: 500 kB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, cfg, ini, jpeg, jpg, lct, ldl, llg, lob, log, lpmtl, lptmt, ltx, pas, pdf, png, railtrack, rar, txt, veh, wav