Fragen zum Logo und den Ansagen
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Berlin&Brandenburg
Hat den Titel des Themas von „Fragen“ zu „Fragen zum Logo und den Ansagen“ geändert. -
//Bitte aussagekräftige Themenüberschriften nutzen... Habe ich nun für dich angepasst.
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Sorry, das war ich... Zu sehr beeilt. Nichtsfürungut Jeff
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kommt noch ein bvg Logo drauf ?
Von unserer Seite aus nicht - vielleicht macht mal jemand ein Repaint, wenn er darf und möchte.
originale ansagen kommen für die m1 Strecke?
Inhaltlich ja, von der Stimme her wohl nicht. Wir können ja nicht einfach nehmen, was es schon gibt... Sonst springt uns Helga an den Kragen.
Liebe Grüße
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... aber sicher finden wir eine gute Ersatz-Helga!
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ok ?
Ich lass mich überraschen
Danke für die Antworten?
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Hauptsache es gibt nicht Linguatec-Anna
Helga hätte mich auch sehr gefreut -
Hauptsache es gibt nicht Linguatec-Anna
Bah. Ih. Geh weg.
Helga hätte mich auch sehr gefreut
Wir können Deinen Wunsch sehr gern erfüllen, wenn Du die Ansagen bei Helga zum erneuten Einsprechen sponserst.
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Ja aber Du kannst ja einfach Helga anfragen, ob sie die nochmal einspricht.
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Macht sie sicher für umme
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Das Problem liegt nicht an Helga, sondern an dem Unternehmen, welches die Aufnahmen angefertigt hat und die Rechte an den Ansagen besitzt
Also in Karlsruhe wurden die früher immer im eigenen Tonstudio der Verkehrsbetriebe eingesprochen. Bei einem Betrieb der Größe der BVG hätte ich jetzt auch erwartet, dass es dort so etwas gibt.
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Die BVG hat kein Tonstudio. Dies ist seit jeher eine Fremdvergabe. Bei denen oder letztendlich der BVG liegt das Urheberrecht.
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Das Urheberrecht liegt beim Ersteller der Tonaufnahmen. Da die BVG diese bekanntlich nicht angefertigt hat, kann sie höchstens Nutzungsrechte haben.
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Das Urheberrecht liegt beim Ersteller der Tonaufnahmen. Da die BVG diese bekanntlich nicht angefertigt hat, kann sie höchstens Nutzungsrechte haben.
Das läßt sich so pauschal nicht beantworten ohne die Verträge zu kennen. Ich selbst habe schon Fotografien für einen Entwickler gemacht in denen vertraglich festgehalten wurde, dass diese rechtlich für das Produkt sind. Siehe auch die Nutzung von Omsi-Objekten. Anfragen gehen nicht zum Entwicklicker sondern zum Publisher.
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Da hat Kay schon recht, das Urheberrecht liegt in Deutschland immer beim Urheber und ist nur durch Erbschaft im Todesfall übertragbar. Siehe § 9 UrhG. Die BVG dürfte ein Nutzungsrecht haben und die Frage wäre, wie dieses genau definiert ist. Möglicherweise darf sie die Aufnahmen eben nur in Bussen und Bahnen abspielen und auch nur zu diesem Zweck vervielfältigen, nicht an Dritte weitergeben, etc.
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